Vereinsheim
Vereinsheim

Auch SIE können unser Vereinsheim mieten und somit für Familienfeiern, Tagungen, Dia-Abende, Ausschuß-Sitzung usw. jedoch nach Ihrem Geschmack dekorieren. Neuerdings befindet sich in der neu eingerichteten Küche außer einem Elektroherd mit Backofen (Umluft) und einem Kühlschrank auch eine Geschirrspülmaschine.

Ein Anruf bei Waltraut Berneaud unter 06443-9372 genügt, schon ist ein Termin im Kalender eingetragen.

Bis zu 45 Personen können im Heinrich-Otto-Heim feiern oder Sitzungen abhalten. Und dies alles zum Niedrigpreis.

 

Auch die Außenanlage ist sehr ansprechend und im Sommer stehen Tisch-/Bankgarnituren, sowie Sonnenschirme zur Verfügung.

N U T Z U N G S O R D N U N G

D E S

H E I N R I C H - O T T O - T U R N E R H E I M E S

  

M I E T V E R T R A G  

zwischen 

dem Turnverein 1949 Ehringshausen e.V. (Vermieter)

 - vertreten durch den Vorstand -

 und

Herrn / Frau _______________________________________ (Mieter)

PLZ + Ort: __________________________________

Straße: ____________________________________

 Telefon: ____________________________________

  

§ 1 Mietsache

Vermietet wird das TV-Heim am Stadion in 35630 Ehringshausen samt Inventar und des dazugehörigen Außenbereiches.

  

§ 2 Mietzeit

Die Mietzeit beträgt ___ Tag/e.

 

§ 3 Mietzins

 

Der Mietzins einschließlich aller Nebenkosten beträgt für die unter § 2 vereinbarte Zeit pro Miettag für:  

Nichtmitglieder 120,00 Euro (in Worten: Einhundertundzwanzig---)

 Mitglieder 60,00 Euro (in Worten: sechzig---)  

  

§ 4 Nutzung

Die Nutzung des TV-Heimes durch den Mieter umfasst normalerweise Versammlungen, Seminare, Lehrgänge und Feierlichkeiten mit bis zu 50 Personen. Hiervon abweichende besondere Nutzungsarten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Eine Überlassung der Mietsache an Dritte ist ausgeschlossen. Auch ist es für Nichtmitglieder nicht möglich die Mietsache zu gesonderten Mietzinsvereinbarungen über ein Vereinsmitglied zu mieten.

Maßgeblich hierfür ist jeweils der Anlass der Mietveranlassung zugrunde liegt.

Werden nachträglich Tatsachen bekannt, wonach gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen wurde, ist der zweifache Mietzins eines Nichtmitgliedes zu zahlen.

 

§ 5 Haftung

Während der Mietzeit haftet der Mieter für sämtliche, auch leicht fahrlässige verursachte Schäden, die an der Mietsache entstehen und für die Vollständigkeit des Inventars.

Der Schaden ist unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Dabei kommt es nicht darauf an ob der Mieter selbst, oder eine an der Versammlung, Seminars, Lehrganges oder Feierlichkeiten teilnehmenden Person den Schaden zu vertreten hat.

  

§ 6 Reinigung, Reparaturen

Das Turnerheim und das benutzte Inventar sind in gereinigtem und aufgeräumtem Zustand sofort nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben.

Der Vermieter kontrolliert den Zustand der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses und behält es sich vor, eine vom Mieter abredewidrig unterlassene Reinigung sowie eventuell notwendige Reparaturen von während der Mietzeit entstandenen Schäden selbst vorzunehmen und dem Mieter in Rechnung zu stellen.

  

§ 7 Schlüssel

Der Mieter erhält vom Vermieter für die Dauer der Mietzeit einen Schlüssel zur Eingangstür und Schlüssel für die Schranke, welcher nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben ist. Vervielfältigungen sind strengstens untersagt.

Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter die dadurch entstehenden Kosten einer Erneuerung der Schließanlage zu tragen.

  

§ 8 Zahlungsfähigkeit

Die Fälligkeit von Zahlungen, die aus dem Mietverhältnis resultieren, ist mit der Entstehung der Verpflichtung gegeben.

  

§ 9 Besondere Absprachen

 - Wände und Decken sind nicht abzuhängen oder abzukleben.

 - Plakatierungen sind untersagt.

 - Übernachtungen sind nicht zulässig.

 - Rauchen ist nicht gestattet.